16 des Beschuldigten habe ihr geholfen, von der islamischen Gemeinschaft wegzukommen. Sie habe dann ein paar Monate bei dessen Familie gewohnt (pag. 63 Z. 61 ff.). Sie habe also mit dem Beschuldigten und dessen Bruder unter einem Dach gewohnt, wobei die Familie nicht gewusst habe, dass sie während zwei Jahren mit dem Beschuldigten zusammen gewesen sei (pag. 63 Z. 65 ff). Am 8. Juni 2009 sei es zu der aus ihrer Sicht schlimmsten Tat gekommen (pag. 63 Z. 76).