69 Z. 384 f.). Es sei richtig hart gewesen, die Wand gebe im Gegensatz zum Bett nicht nach und sie sei durch die Stösse komplett versteift gewesen (pag. 69 Z. 385 ff.). Im Juli 2008 habe sie die Beziehung mit dem Beschuldigten beendet. Auch habe sie damals ihre Lehre abgebrochen, da es ihr nicht gestattet gewesen sei, ein Kopftuch zu tragen. Auch der Beschuldigte habe damit Mühe gehabt, weshalb es dann zum Abbruch der Beziehung gekommen sei (pag. 69 Z. 407, pag. 70 Z. 408 ff.).