Auf Frage, wie sie dem Beschuldigten konkret gesagt habe, dass sie keinen Sex wolle, erklärte die Privatklägerin, dass sie sicher nicht vorher in einem Gespräch gesagt habe, dass sie keinen Sex wolle. Aber wenn sie sich geküsst hätten und er dann angefangen habe sie anzulangen, habe sie ihm mehrmals deutlich gesagt, dass sie keinen Sex wolle (pag. 68 Z. 335 ff.). Sie habe sich auch dagegen gewehrt und versucht, ihn wegzustossen, dies sogar auch mit den Knien. Mit der der Zeit sei er mit seinen Schienbeinen auf ihre Knie gekniet und habe ihre Arme so festgehalten, dass er mit einer Hand ihre Handgelenke festhalten konnte (pag. 68 Z. 338 ff.).