69 Z. 359 ff.). Es habe jedes Mal dahingehend geendet, dass er auch geweint habe, weil es ihm leid getan habe (pag. 68 Z. 323 f.). Mit der Zeit habe sie bereits zu Beginn gewusst, wie das Ganze ausgehe. Sie habe versucht, so gut es ging mitzumachen, um die Schmerzen zu minimieren (pag. 68 Z. 329 ff.). Sie habe dem Beschuldigten aber auch öfters bereits am Anfang gesagt, dass sie nicht möchte (pag. 68 Z. 331 f.). Auf Frage, wie sie dem Beschuldigten konkret gesagt habe, dass sie keinen Sex wolle, erklärte die Privatklägerin, dass sie sicher nicht vorher in einem Gespräch gesagt habe, dass sie keinen Sex wolle.