67 ff.). Die Privatklägerin gab zu Protokoll, mit 13 Jahren mit dem Bruder des Beschuldigten zusammengekommen zu sein und so den Beschuldigten kennengelernt zu haben. Sie habe dann unter der Trennung vom Bruder des Beschuldigten gelitten und der Beschuldigte habe sie getröstet. So seien sie ein Paar geworden, wobei sie zu dieser Zeit 15 Jahre alt gewesen sei (pag. 62 Z. 42 ff.). Am Anfang sei alles ok gewesen. Nach zwei bis drei Monaten sei es so gewesen, dass der Beschuldigte ihr