13. Subjektive Beweismittel 13.1 Aussagen der Privatklägerin Vorab sei auf die eigentlichen Einvernahmeprotokolle (pag. 61 ff., pag. 73 ff., pag. 487 ff., pag. 765 ff.) und die zutreffende, ausführliche Zusammenfassung der Aussagen der Privatklägerin der Vorinstanz (S. 14 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 572 ff.) verwiesen. An dieser Stelle seien vor allem die folgenden Darlegungen der Privatklägerin herausgehoben: 13.1.1 Polizeiliche Einvernahme vom 10. März 2023 (pag. 67 ff.).