Massgebend ist daher eine gesamthafte Würdigung der Beweise und nicht eine isolierte Betrachtung derselben. Zulässig ist es deshalb, aus der Gesamtheit verschiedener Indizien, welche isoliert betrachtet lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit begründen, auf den vollen rechtsgenügenden Beweis von Tat und Täterschaft zu schliessen (Urteile des Bundesgerichts 6B_160/2022 vom 5. Oktober 2022 E. 2.3 und 2.4; 6b_699/2018 vom 7. Februar 2019 E. 2.3.2 und 6b_360/2016 vom 1. Juni 2017 E. 2.4, 6B_890/2009 vom 22. April 2010 E. 6.1, 6B_46/2014 vom 9. Oktober 2014 E. 2.2; NIKLAUS OBERHOL- ZER, Grundzüge des Strafprozessrechts, 4. Aufl.