10. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Die Beziehungsgeschichte der Parteien ist weitgehend unbestritten. Klar ist, dass die Parteien ca. ab Jahresbeginn 2007 ein Paar waren und die Privatklägerin vor der Beziehung mit dem Beschuldigten bereits mit dessen jüngerem Bruder M.________ kurz zusammen war. Gemäss übereinstimmenden Angaben der Parteien sei es rund wöchentlich zu sexuellen Handlungen gekommen.