13 (Ortschaft) vom 26. Juni 2022 vor, woraus hervorgeht, dass die Privatklägerin gleichentags in Behandlung gewesen sei. Sie sei in einer Gerichtsverhandlung, habe schlechte Nachrichten bekommen (gemäss Bericht von N.________ vom 1. September 2022 Verschiebung des Gerichtstermins durch den Beschuldigten [pag. 418]) und komme mit der Situation nicht mehr zu recht (pag. 423). Am 19. Januar 2021 habe die Privatklägerin in einer Therapiesitzung evaluiert, ob sie gegen den Beschuldigten Anzeige erstatten solle (pag. 20).