, vom 1. September 2022 eingereicht (pag. 416 ff.). Dem Bericht ist zusammenfassend zu entnehmen, dass die Privatklägerin das erste Mal am 6. Juli 2017 vorstellig geworden sei und von immer wiederkehrenden sexuellen Übergriffen ab ca. 15-jährig durch ihren damaligen Freund A.________ über 2 Jahre hinweg sowie einem sexuellen Übergriff durch A.________ nach der Beziehung, analer wie auch vaginaler Vergewaltigung und Bedrohung des Lebens erzählt habe. Auch sei sie in einer Wohnung eingeschlossen worden (pag. 418 f.). Weiter liegt ein Bericht des Stadtspitals Z.________