mehreren sexuellen Übergriffen und von Vergewaltigung durch ihren früheren Freund A.________ berichtet habe. Sie kleide sich vollständig verschleiert als Schutz vor Männern, damit es nicht mehr zu sexuellen Übergriffen kommen könne. Die Privatklägerin habe gesagt, sie sehe, dass ihr Umfeld überfordert sei und sie aufgrund ihrer Erlebnisse Hilfe benötige (pag. 44). Aus dem Journaleintrag der Jugendberatung R.________(Ortschaft) vom 9. Dezember 2008 geht hervor, dass die Privatklägerin anlässlich des Indikationsgesprächs mit Y.________ äusserte, einen sexuellen Übergriff durch ihren ersten Freund erlebt zu haben und von ihm vergewaltigt worden zu sein (pag.