Mit der Teileinstellung zufolge Verjährung durch die Vorinstanz verringerte sich die Anzahl vorgeworfener Vergewaltigungen, ausgehend von einem wöchentlichen Deliktsrhythmus auf die verbleibende Zeitspanne von 5 ½ Monaten (zuzüglich Vorfall vom 8. Juni 2009), auf rund zwei Dutzend Übergriffe. Bereits am 4. Mai 2022 gab es eine Teileinstellung hinsichtlich der Vorwürfe der sexuellen Handlungen mit Kindern sowie des Vorwurfs der Freiheitsberaubung am 8. Juni 2009, dies ohne Verfahrenskostenausscheidung (pag. 290 ff.).