485 f.). In Zahlen ausgedrückt warf die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ursprünglich bis rund 70 Vergewaltigungen (die Tatzeitspanne vom 1. April 2007 bis 31. Juli 2008 entspricht etwa 70 Wochen, wozu der Vorfall vom 8. Juni 2009 hinzuzurechnen ist) sowie zwei Mal erzwungenen Analverkehr vor. Mit der Teileinstellung zufolge Verjährung durch die Vorinstanz verringerte sich die Anzahl vorgeworfener Vergewaltigungen, ausgehend von einem wöchentlichen Deliktsrhythmus auf die verbleibende Zeitspanne von 5 ½ Monaten (zuzüglich Vorfall vom 8. Juni 2009), auf rund zwei Dutzend Übergriffe.