- der Beschuldigte gewaltsam und sehr heftig in die Privatklägerin eindrang, und ihr dadurch starke Schmerzen zufügte, - sie das Gefühl hatte, er würde ihr den Rücken brechen, - sie sich nicht mehr wehren und nichts mehr machen konnte, ein Pfeifen im Ohr hatte (wie der Dauerton des EKG), kein Zeitgefühl mehr hatte und sich ausserhalb ihres Körpers, gebrochen und wie tot fühlte, - er sie danach wieder umdrehte und erneut vaginal vergewaltigte (s. Ziff. 1.2 vorstehend); wobei