- die Privatklägerin sich nach der Tat vom Beschuldigten lösen konnte, ins Bad flüchtete und sich dort einschloss, - sie anal sowie vaginal blutete und am ganzen Körper zitterte, - sie den Beschuldigten daraufhin heftig beleidigte und ihm sagte, dass er keine Liebe verdient habe und sie ihn verachte, - die Privatklägerin nach der Tat jahrelang Schmerzen im Unterbauch hatte und bis heute beim Geschlechtsverkehr Schmerzen empfindet; wobei der Beschuldigte - wissentlich und willentlich handelte und insbesondere auch wusste, dass der (erzwungene) Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Privatklägerin erfolgte.