- die Privatklägerin den Beschuldigten bat, von ihr abzulassen, - sie zunächst in einem Schockzustand wie versteinert auf dem Bett lag, weil sie aufgrund ihrer früheren Erfahrung (s. Ziff. 1.1 vorstehend) wusste, was nun passieren würde, und sich im Bewusstsein seiner körperlichen Überlegenheit und der Ausweglosigkeit ihrer Situation nicht körperlich wehren konnte, - sie nach dem ersten, gewaltsamen und sehr schmerzhaften Eindringen dennoch begann, sich mit aller Kraft gegen den Beschuldigten zu wehren, - er sie unter Aufbietung seiner Körperkraft weiterhin vaginal penetrierte und ihr dadurch star-