- der Beschuldigte den Widerstand der Privatklägerin mit seiner überlegenen Körperkraft brach, - sie manchmal laut schrie, - die Privatklägerin im Bewusstsein der Ausweglosigkeit ihrer Situation den Widerstand aufgab, sich zwecks Minderung der Schmerzen zu entspannen versuchte und den Geschlechtsverkehr über sich ergehen liess, - der Beschuldigte nach seinen Taten regelmässig Reue empfand und weinte, sodass die Privatklägerin ihn wiederum tröstete, - die Privatklägerin nach den Taten wochenlang Schmerzen in Vagina und Unterbauch hatte,