Angefochten und somit durch die Kammer zu überprüfen sind die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung (Ziff. II.1. und II.2. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und damit einhergehend die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten (unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft und unter Gewährung des bedingten Vollzugs unter einer Ansetzung der Probezeit auf 2 Jahre) und den Verfahrenskosten von CHF 40'764.00 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung).