7 der Privatklägerin infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteildispositivs). Angefochten und somit durch die Kammer zu überprüfen sind die Schuldsprüche wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung (Ziff.