4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 28. Februar 2024 [pag. 755 f.]), ein Leumundsbericht vom 21. Februar 2024 (pag. 750 ff.) sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten (datierend vom 8. Februar 2024 [pag. 753 f.]) eingeholt. Sodann wurden der Beschuldigte und die Privatklägerin zur Person und Sache anlässlich der Berufungsverhandlung erneut einvernommen (pag. 765 ff. resp. pag. 777 ff.).