3. Private Verteidigung des Beschuldigten / unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerin im oberinstanzlichen Verfahren Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. April 2021 wurde dem Beschuldigten Fürsprecher B.________ als amtlicher Verteidiger beigeordnet (pag. 224). Mit Schreiben vom 10. Mai 2023 teilte Rechtsanwalt C.________ dem Obergericht des Kantons Bern unter Beilage einer Anwaltsvollmacht mit, dass der Beschuldigte ihn als privaten Verteidiger im Berufungsverfahren beauftragt habe und ersuchte um Akteneinsicht sowie die Sistierung des amtlichen Mandats (pag.