2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, damals amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, mit Schreiben vom 15. Februar 2023 (pag. 552) fristgerecht die Berufung an. Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 24. April 2023 (pag. 559 ff.) und wurde den Parteien mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 645 f.). Mit Eingabe vom 15. Mai 2023 erklärte der Beschuldigte, inzwischen privat verteidigt durch Rechtsanwalt C.________, form- und fristgerecht die Berufung (pag. 662 ff.). Der Beschuldigte focht das vorinstanzliche Urteil insoweit an, als er wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung schuldig erklärt wurde.