Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Vergewaltigung, angeblich begangen in der Zeit von ca. 01.04.2007 bis am 15.02.2008 zum Nachteil von D.________ (Ziff. I.1.1. AKS) wird infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Vergewaltigung, mehrfach begangen