verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 720.00. Die vorläufige Festnahme von einem Tag wird im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 180.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 6 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Betrag von total CHF 2'942.20 (gesamte Verfahrenskosten CHF 3'042.20).