25. Amtliche Entschädigung 25.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten vor erster Instanz durch Fürsprecher B.________ wurde von der Vorinstanz grundsätzlich gemäss der eingereichten Honorarnote vom 14. Januar 2023 (pag. 193 ff.) bestimmt. Diese Entschädigung blieb unangefochten, ist nicht offensichtlich unangemessen und daher zu bestätigen. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren wird Fürsprecher B.________ somit eine Entschädigung von total CHF 7'436.20 ausgerichtet.