19. Konkretes Strafmass Insgesamt erachtet die Kammer somit eine Strafe von 70 Tagessätzen Geldstrafe als verschuldensangemessen. Auf Grund des Verschlechterungsverbots bleibt es aber bei 30 Tagessätzen. 20. Tagessatzhöhe Die Höhe des Tagessatzes hat den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters Rechnung zu tragen (Art. 34 Abs. 2 StGB). Da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten seit dem erstinstanzlichen Verfahren nicht in dem