_ verloren. Weiterbildungen, eine Umschulung oder ein Studium hat er nicht absolviert. Am 30. April 2012 kam er als Flüchtling des Bürgerkriegs in R.________ in die Schweiz und verfügt bis heute über den Aufenthaltsstatus F. Seine Exfrau, welche er im Jahr 2002 geheiratet hat und von welcher er seit dem Jahr 2018 geschieden ist, sowie seine drei Kinder sind später nachgereist. Zu seinen Kindern hat er grundsätzlich ein gutes Verhältnis und pflegt regelmässigen Besuch. Jedoch gab es untereinander persönliche Konflikte, wobei es zu einem Zwischenfall mit der Polizei kam.