17.3 Fazit Das (Gesamt-)Tatverschulden des Beschuldigten wiegt – in Relation zum weiten Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe – immer noch leicht und bleibt bei 70 Tagessätzen Geldstrafe. 18. Täterkomponenten Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen ist gestützt auf die eigenen Angaben im Leumundsbericht vom 11. April 2024 (pag. 265 ff.) und der Einvernahme zur Person an der Berufungsverhandlung vom 2. Mai 2024 (pag. 284 ff.) Folgendes festzuhalten: Der Beschuldigte ist in R.________ zur Welt gekommen und bei sei-