Dass D.________ ihm letztendlich aus dem Auto davonsprang und sich der neue Aufenthalt von D.________ an einem anderen Ort als dem ursprünglich geplanten verwirklichte, störte ihn nicht gross. Er liess den Sohn gewähren, fuhr ihm nicht nach und meldete die Flucht auch nicht der Polizei. Auch schien ihn der Aufenthaltsort und das Schicksal seines Sohnes nicht gross zu interessieren, während und nachdem er von der Polizei einvernommen wurde. Daraus kann geschlossen werden, dass ihm alles lieber war, als dass sein Sohn wieder zurück ins Internat gebracht würde.