Dadurch dass er das Entfliehen seines Sohnes aus dem Auto weder der Polizei noch dem Heim meldete und den Sohn auch nicht selber suchen ging, zeigte er zudem unmissverständlich, dass er – in Kenntnis des Widerwillens seines Sohnes gegen das Internat, so dass dieser sicher nicht aus eigenen Stücken dorthin zurückkehren würde – ihn den berechtigten Behörden auch weiterhin und damit auf Dauer ausgerichtet vorenthalten wollte. Mit anderen Worten segnete er dadurch den Alternativplan des Sohnes ab und machte sich diesen dadurch zu eigen. An welchem neuen Aufenthaltsort die Entziehung letztendlich fortgesetzt werden sollte, war ihm ganz einfach egal.