Der Sohn hatte ja zuvor von ihm verlangt, dass er ihn abholen komme und dies hatte er auch erreicht. Ein Weglaufen hätte aus seiner Sicht (er ging ja davon aus, dass sie nach K.________ (Ortschaft) essen gehen würden) erst Sinn gemacht, nachdem die beiden das Fastenbrechen mit einer Mahlzeit vollendet hätten. Die Flucht des Sohnes ist deshalb vielmehr damit zu erklären, dass er realisierte, dass es nicht nach K.________ (Ortschaft), sondern nach Hause zum