10 wie der Beschuldigte diese Regelung aufnehme und akzeptiere, antwortete er, der Beschuldigte habe immer noch seine R.________ Mentalität, wonach es seine Kinder seien und er sie sehen müsse (pag. 44 Z. 91 ff.). Der Sohn selber führte unabhängig vom Betreuer und vom Vater aus, der Vater sei an besagtem Abend kurz mit dem Betreuer H.________, welcher ihm das Telefon abgenommen habe, im Büro gewesen und habe mit diesem gesprochen, mithilfe des Übersetzers am Telefon (pag. 36 Z.138 ff.). Im Auto habe er dann seinen Vater gefragt, wie das Gespräch gewesen sei. Er habe es ihm aber nicht sagen wollen.