Mit dem Ausflug nach K.________ (Ortschaft) vom Montagabend 19. April 2021 wusste er auch, dass Ausnahmen nur nach vorgängiger Ankündigung und im Einverständnis mit dem Heim möglich waren («Ich habe bei seinem Chef gefragt, ob ich mit ihm essen kann», pag. 183 Z. 1 f.; «Sie sagten, wir können gut zusammen essen gehen und dann wieder zurückkommen», pag. 55 Z. 211 ff.). Er wusste somit auch genau, dass er seinen Sohn am Dienstagabend 20. April 2021 nicht ohne Einverständnis des Heimpersonals mitnehmen durfte. Zudem belasten ihn auch die Aussagen Dritter hinsichtlich des Wissens um das Unrecht der Abholung.