___ verbringt die Schulferien zu Hause bei seinen Eltern. Die diesbezüglichen Modalitäten werden durch die Beiständin in Absprache mit den Eltern und den involvierten Fachpersonen festgelegt» (pag. 86; Entscheid vom 16. November 2020). Dieser Entscheid wurde dem Beschuldigten mittels Einschreiben an seinem neuen Domizil in O.________ zugestellt. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer vor der Vorinstanz ausgeführt, der Sohn sei nach 5 Tagen [vereinbarten] Schulferien beim Vater am 18. April 2021 [Sonntag] wieder ins Internat eingerückt (pag.