Den Kindeseltern sei es sodann gelungen, die neuen Besuchswochenenden selbständig zu organisieren und einzuhalten. Damit an die faktisch erzielten Fortschritte angeknüpft werden und der Sohn und seine Eltern bei der Weiterführung der Besuchssituation die nötige Unterstützung erhalten würden, sei die in letzter Zeit faktisch gelebte Besuchsregelung verbindlich im behördlichen Rahmen festzulegen. Die KESB legte sodann verbindliche Regelungen für Wochenendbesuche des Sohnes bei seinen Eltern fest und hielt für die Schulferien fest was folgt: «D.________ verbringt die Schulferien zu Hause bei seinen Eltern.