Dieses wurde zuerst sistiert, u.a. weil der Beschuldigte wiederholt versucht hatte, den Sohn in den elterlichen Konflikt einzubeziehen und ihn zu manipulieren (pag. 80). Das bedeutet, dass der Beschuldigte gar kein Recht mehr hatte, seinen Sohn überhaupt noch zu sehen und sich mit diesem Schuss vor den Bug bereits aus den faktischen Umständen sehr wohl bewusst war, dass seine Elternrechte massiv eingeschränkt worden waren. Wenn er bei der Vorinstanz geltend machte, er habe nicht mitgekriegt und nicht gewusst, dass sein Sohn in das Internat F.________ komme (pag.