9 im Rahmen des superprovisorischen Entscheids vom 16. Dezember 2019 wurde auch im Entscheid der KESB vom 4. Februar 2020 bestÃĪtigt (pag. 77). Nachdem die Unterbringung angeordnet worden war, ging es um die Regelung eines Kontaktrechts der Eltern zum Kind. Dieses wurde zuerst sistiert, u.a. weil der Beschuldigte wiederholt versucht hatte, den Sohn in den elterlichen Konflikt einzubeziehen und ihn zu manipulieren (pag.