Entgegen dem Vorbringen der Verteidigung, wonach er immer kooperiert habe, war er bereits früher im Zusammenhang mit seinem Sohn als eigenmächtig und selbstherrlich aufgefallen. So beschrieb auch die Beiständin des Sohnes in einem Zwischenbericht am 2. Dezember 2019 bereits vor der Fremdplatzierung, der Beschuldigte handle nach seinen eigenen Vorstellungen und Gesetzen und habe eine kooperative Zusammenarbeit mit ihr und der Familienbegleitung verweigert. Er habe mit gezielten Manipulationen und materiellen Versprechen dafür gesorgt, dass sich der Sohn von der Mutter abgewendet habe und zu ihm zurückgekehrt sei (pag.