186 Z. 28 f.). Andererseits scheint er nicht gerade unbeholfen, passiv und blauäugig, wenn er gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geltend macht, er werde alle anzeigen, inkl. Beiständin M.________, er werde auch zur UNO nach Genf gehen und die Geschichte erzählen, auch dem Präsidenten der Schweiz werde er es erzählen (pag. 27 Z. 253 ff.), wobei er dabei offensichtlich die angeblichen Missstände im Heim meinte. Entgegen dem Vorbringen der Verteidigung, wonach er immer kooperiert habe, war er bereits früher im Zusammenhang mit seinem Sohn als eigenmächtig und selbstherrlich aufgefallen.