7 schuldigte gesagt, H.________ könne der Polizei telefonieren oder der KESB, es sei ihm egal und er nehme seinen Sohn jetzt mit. H.________ habe das Natel herausgegeben und gesagt, dass er die Polizei informiere. Der Beschuldigte sei dann mit seinem Sohn gegangen (pag. 30). Ersterer habe H.________ auch nicht gesagt, dass sie zusammen etwas würden essen gehen wollen (pag. 177 Z. 12 f.). Auch nicht erwähnt habe er, dass es um Ramadan gehe (pag. 179 Z. 4). Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb H.________ diesbezüglich lügen sollte.