Das Gericht gehe aber davon aus, dass er sehr wohl Kenntnis über den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts gehabt habe und darüber, dass er seinen Sohn nur mit Zustimmung des Internats und der KESB zu sich habe holen dürfen. Der KESB-Entscheid vom 16. Dezember 2019 (superprovisorischer Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts) sei beiden Eltern anlässlich einer mündlichen Anhörung eröffnet worden. Der Sohn sei gleichentags mit der Polizei ins Internat gebracht worden. Der Beschuldigte sei gemäss eigenen Angaben zugegen gewesen und ein Übersetzer habe ihm gesagt, dass er nun kein Recht mehr habe, seinen Sohn bei sich zu haben. Er habe das damals verstanden.