5 miert hätte, nachdem der Sohn das Auto verlassen habe. Auch der Sohn habe nichts von Essen gesagt, sondern angegeben, er habe seinen Vater angerufen und gebeten, ihn abzuholen, weil er es nicht mehr aushalte. Der Beschuldigte hatte auch dem Betreuer gegenüber nicht erwähnt, dass er mit seinem Sohn lediglich habe essen gehen wollen. Der Beschuldigte habe das Abholen zum Essen zudem entgegen seinen späteren Ausführungen nicht angemeldet.