Bei der Staatsanwaltschaft und der Polizei habe der Beschuldigte ausgesagt, seinen Sohn lediglich zum Fastenbrechen abgeholt zu haben, was er bei seiner Erstaussage aber nicht erwähnt habe. Dort habe er angegeben, sein Sohn habe ihn angerufen und ihm gesagt, er wolle weg von da. Andernfalls wäre dieser sicherlich durchgedreht, da er dort sehr schlecht und militärisch behandelt werde. Er sei mit ihm in Richtung nach Hause gefahren. Wenn er lediglich mit seinem Sohn hätte essen gehen wollen, hätte er ihn nicht anweisen müssen, schnell zu machen, weil die Polizei komme. Ebenfalls hätte es keinen Grund gegeben, die Reisedokumente mitzunehmen.