_ herausverlangt und eingesteckt. Dies habe er selber bei der Polizei so ausgesagt und H.________ habe es bestätigt. Das Mobiltelefon sei durch die Polizei denn auch beim Beschuldigten zu Hause auf dem Sofa im Schlafzimmer gefunden worden. Der Beschuldigte sei daraufhin mit seinem Sohn nach J.________ (Ortschaft) gefahren, wobei der Beschuldigte J.________ (Ortschaft) bzw. das Zuhause auch als Ziel angegeben habe. Der Sohn habe hingegen angegeben, dass sie nach K.________ (Ortschaft) gewollt hätten, der Vater sich aber verfahren habe.