4 zogen worden sei. Aus den allseitigen Aussagen sei erstellt, dass der Sohn von H.________ sein Mobiltelefon verlangt habe, den Beschuldigten angerufen und gebeten habe, ihn abzuholen. Ca. 45 Minuten später sei der Beschuldigte im Internat erschienen. Der Beschuldigte habe sich daraufhin mit dem anwesenden Betreuer H.________ in dessen Büro unterhalten, dies mithilfe des Übersetzers I.________ einem Bekannten des Beschuldigten, am Telefon.