254 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 2. Mai 2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers und eines Arabisch-Übersetzers statt (pag. 282 ff.). Dabei tauchte kurz vor Beginn des Plädoyers des Verteidigers unerwartet der betroffene Sohn des Beschuldigten, D.________ (nachfolgend: Sohn), als Zuschauer auf.