2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der amtlich verteidigte Beschuldigte mit Schreiben vom 25. Januar 2023 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 204). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 20. April 2023 (pag. 242 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 15. Mai 2023 form- und fristgerecht die vollumfängliche Berufung (pag. 247 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 24. Mai 2023 mit, dass diese auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichte (pag. 254 f.).