1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) erklärte den Beschuldigten/Berufungsführer (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 17. Januar 2023 schuldig des Entziehens von Unmündigen, begangen am 20. April 2021 in C.________ (Ortschaft), und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 24 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 720.00, wobei die vorläufige Festnahme von einem Tag im Umfang von einem Tagessatz an die Geldstrafe angerechnet, der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde, zu einer Verbindungsbusse von CHF 180.00 bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen bei