1. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren (Zeitraum vom 13. Mai 2020 bis 16. März 2023) an Rechtsanwalt B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 15'142.75 zurückzuzahlen sowie Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 5'854.55 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).