2.1. festgestellt wurde, dass A.________ mit Vereinbarung vom 21./28. September 2021 anerkannt hat, der Straf- und Zivilklägerin C.________ GmbH (neu C.________ AG), handelnd durch E.________, einen Betrag von CHF 120'000.00 zu schulden und die Zivilklage insoweit als gegenstandslos abgeschrieben wurde. 48 2.2. keine Kosten ausgeschieden wurden.